Bundesfinanzhof 6. Senat 24 May 2012, VI B 120/11
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Germany · · · 24-05-2012
Leitsatz 1. NV: Die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten stellt grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar. 2. NV: Ausnahmsweise kommt bei Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen zwischen Ehegatten ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht, wenn der unterstützte Ehegatte aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z.B.
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