Bundesfinanzhof 6. Senat 15 May 2012, VI B 111/11

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Germany · · · 15-05-2012

Leitsatz 1. NV: Aufwendungen eines alleinstehenden Elternteil für Wochenendfahrten zu einem von ihm getrennt lebenden Kind sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn sie in Erfüllung der elterlichen Pflicht zur Personensorge erwachen. Derartige Aufwendungen sind als Kosten der Lebensführung durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten. 2.

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