Bundesfinanzhof 10. Senat 20 June 2012, X B 1/12

Also known as

Germany · · · 20-06-2012

Leitsatz 1. NV: Eine Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde kommt nicht in Betracht, wenn sich aus der Nichtzulassungsbeschwerde eindeutig ergibt, dass auch dieser Streitgegenstand Gegenstand der Beschwerde sein soll; insoweit kommt auch keine Auslegung oder Umdeutung der Prozesserklärung in Betracht . 2.

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