Bundesfinanzhof 3. Senat 2 July 2012, III B 243/11
Also known as
Germany · · · 02-07-2012
Leitsatz NV: Eine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kann nicht mit dem Vortrag erreicht werden, wonach das FG in der vorgeblichen Divergenzentscheidung bei einem in einem Wohnraum eingerichteten Arbeitsbereich eine hälftige Zuordnung der Aufwendungen zum privaten und betrieblichen Bereich für zulässig erachtet habe, wenn dem die Überzeugung des FG zugrunde lag,
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