Bundesfinanzhof 2. Senat 18 July 2012, II B 49/12

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Germany · · · 18-07-2012

Leitsatz 1. NV: Eine Verzinsung nach § 236 AO kommt nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig geworden sind. 2. NV: Kommt es, ohne dass in der Hauptsache ein Klageverfahren rechtshängig wird, im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung zu der begehrten Herabsetzung der Steuer, sind die Anspruchsvoraussetzungen des § 236 AO nicht

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