Bundesfinanzhof 5. Senat 24 July 2012, V B 76/11

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Germany · · · 24-07-2012

Leitsatz NV: Es ist geklärt, dass der Vergütungsantrag dem amtlichen Muster entsprechen muss, dass die Frist für den Vergütungsantrag gemäß § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG eine Ausschlussfrist ist, die Antragsfrist nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird und die Vorlage der Rechnungen eine zur Abgabe eines vollständigen Antrags

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