Bundesfinanzhof 9. Senat 8 October 2012, IX B 131/12
Also known as
Germany · · · 08-10-2012
Leitsatz NV: Durch die ständige Rechtsprechung ist geklärt, dass Beiträge zur Instandhaltungsrücklage beim einzelnen Wohnungseigentümer erst dann als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn der Verwalter sie für die Wohnungseigentümergemeinschaft tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen verausgabt, die durch die Erzielung von Einnahmen aus
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