Bundesfinanzhof 10. Senat 20 September 2012, X S 26/12 (PKH)
Also known as
Germany · · · 20-09-2012
Leitsatz 1. NV: Versäumt es ein Antragsteller, innerhalb der Rechtsmittelfrist die erforderliche Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf den dafür eingeführten Vordrucken sowie die entsprechenden Belege vorzulegen, kann er sich nicht auf Unkenntnis berufen. Er muss sich über die Voraussetzungen einer Bewilligung von PKH grundsätzlich selbst kundig machen.
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