Bundesfinanzhof 10. Senat 25 October 2012, X S 21/12

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Germany · · · 25-10-2012

Leitsatz NV: Mit der Zurückverweisung an das FG wird das FG zum Gericht der Hauptsache und ist damit für die Entscheidung über den beim BFH wegen AdV im Rahmen eines NZB-Verfahrens gestellten AdV-Antrag zuständig. Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) hatte die Klage des Antragstellers wegen Einkommensteuer 2005 mit Urteil vom 21. Dezember 2011 abgewiesen. Der Antragsteller hat hiergegen am 26.

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