Bundesfinanzhof 10. Senat 25 October 2012, X B 22/12
Also known as
Germany · · · 25-10-2012
Leitsatz 1. NV: Es liegt ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht des FG vor, wenn Akten nicht beigezogen werden, bei denen es nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich aus ihnen weitere, bislang nicht berücksichtigte Erkenntnisse für das Gericht oder für den Kläger hätten ergeben können. 2. NV: Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in Akten, die dem Gericht nicht vorliegen.
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