Bundesfinanzhof 10. Senat 31 October 2012, X B 9/11

Also known as

Germany · · · 31-10-2012

Leitsatz NV: Das Finanzgericht verletzt das rechtliche Gehör nicht, wenn es im Anschluss an eine mündliche Verhandlung in der Sache entscheidet, obwohl einer der Beteiligten der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben ist und der andere Beteiligte seinen bisherigen Sachvortrag in der Verhandlung lediglich ergänzt und erläutert hat, der Kern des Vorbringens aber unverändert geblieben ist.

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