Bundesfinanzhof 7. Senat 2 August 2012, VII B 64/12

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Germany · · · 02-08-2012

Leitsatz 1. NV: Die Frage, ob ein angefochtener Duldungsbescheid auch dann noch hinreichend bestimmt ist, wenn er unter einem Änderungsvorbehalt ergeht und nicht ersichtlich ist, in welchem Umfang eine Änderung vorbehalten ist, kann nur aufgrund des genauen Inhalts des jeweiligen Verwaltungsakts und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls beantwortet werden, weshalb sie

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