Bundesfinanzhof 3. Senat 22 November 2012, III B 232/11
Also known as
Germany · · · 22-11-2012
Leitsatz 1. NV: Das FG ist nicht von Amts wegen zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens verpflichtet, wenn es darlegt, aus welchen Gründen es sich auf der Grundlage des Gerichtsgutachtens eine Überzeugung bilden konnte und dieses keine Mängel von solchem Gewicht aufweist, dass sie das Gutachten als zur Sachverhaltsfeststellung nicht ausreichend tragfähig erscheinen lassen. 2.
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