Bundesfinanzhof 2. Senat 19 June 2013, II R 10/12

Also known as

Germany · · · 19-06-2013

Leitsatz 1. Die Erbschaftsteuer, die ein ausländischer Staat auf den Erwerb von Kapitalvermögen erhebt, das ein inländischer Erblasser in dem Staat angelegt hatte, ist bei Fehlen eines DBA weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. 2.

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