Bundesfinanzhof 2. Senat 16 May 2013, II R 21/11

Also known as

Germany · · · 16-05-2013

Leitsatz Die Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, ist eine freigebige Zuwendung des künftigen gesetzlichen Erben an den anderen und kann nicht als fiktive freigebige Zuwendung des künftigen Erblassers an diesen besteuert werden. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 17.

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