Bundesfinanzhof 4. Senat 1 August 2013, IV R 18/11
Also known as
Germany · · · 01-08-2013
Leitsatz Besteht die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens darin, ein Wirtschaftsgut (hier: Flugzeug) zu kaufen, dieses für eine beschränkte und hinter der Nutzungsdauer zurückbleibende Zeit zu vermieten und anschließend wieder zu verkaufen, und kann der aufgrund des Geschäftskonzepts insgesamt erwartete Gewinn nicht allein aus dem Entgelt für die Nutzungsüberlassung, sondern nur unter
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