Bundesfinanzhof 3. Senat 22 November 2012, III R 66/11

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Germany · · · 22-11-2012

Leitsatz NV: Folgt man der Ansicht, dass nicht ausgeglichene Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen und nicht bereits auf der Ebene der Ermittlung der Einkünfte zu berücksichtigen sind, führt dies zwar zunächst zu einer entsprechend höheren Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag.

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