Bundesfinanzhof 6. Senat 13 November 2012, VI R 3/12

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Germany · · · 13-11-2012

Leitsatz NV: Die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Fahrten und die jeweils aufgesuchten Kunden und Geschäftspartner gehören zu den unverzichtbaren Angaben, die im Fahrtenbuch selbst zu machen sind. Die erforderlichen Mindestangaben können nicht durch anderweitige nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden. Verfahrensgang vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 14.

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