Bundesfinanzhof 7. Senat 23 October 2012, VII R 63/11

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Germany · · · 23-10-2012

Leitsatz 1. NV: Das Kreditinstitut ist nicht Leistungsempfänger und damit nicht gegenüber dem FA rückzahlungspflichtig, wenn es einen vom FA überwiesenen Betrag auf dem angegebenen Konto verbucht. Seine Funktion als Zahlstelle verliert es auch dann nicht, wenn es den eingegangenen Betrag später umbucht und damit zur Tilgung eigener Forderungen verwendet.

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