Bundesfinanzhof 5. Senat 22 January 2013, V B 85/12

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Germany · · · 22-01-2013

Leitsatz NV: Die Rüge, das Finanzgericht (FG) habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts näher aufklären müssen, setzt voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche

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