Bundesfinanzhof 3. Senat 6 February 2013, III B 116/12

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Germany · · · 06-02-2013

Leitsatz NV: Die Frage, ob das sog. Beizen von Getreide als handelsübliche Bearbeitung anzusehen ist oder zur Zuordnung eines Betriebs zum verarbeitenden Gewerbe führt, ist anhand der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige zu beantworten. Eine Unterscheidung zwischen steuerrechtlicher und statistischer Terminologie ist hierbei nicht zu treffen.

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