Bundesfinanzhof 9. Senat 17 January 2013, IX B 74/12

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Germany · · · 17-01-2013

Leitsatz 1. NV: Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht nicht, die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte mit den Beteiligten umfassend zu erörtern und ihnen die einzelnen für die Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen . 2.

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