Bundesfinanzhof 7. Senat 21 January 2013, VII B 44/12

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Germany · · · 21-01-2013

Leitsatz NV: Die Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen ist nur dann erlaubt, wenn diese ausschließlich zu steuerfreien Zwecken nach § 27 EnergieStG eingesetzt werden. Das ist bei einem Schiff nicht der Fall, dass auch für Zwecke eines gemeinnützigen Vereins eingesetzt wird. Die betreffende Regelung ist mit der Energiesteuer-Richtlinie vereinbar.

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