Bundesfinanzhof 3. Senat 8 March 2013, III B 24/12

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Germany · · · 08-03-2013

Leitsatz NV: Stützt das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere tragende Gründe, kann die Revision wegen Divergenz nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Gründe eine Divergenz gegeben ist. Der weitere tragende Grund kann sich auch aus einer vom FG nach § 105 Abs. 5 FGO zu eigen gemachten Begründung der Einspruchsentscheidung ergeben. Verfahrensgang vorgehend FG München, 2.

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