Bundesfinanzhof 10. Senat 13 March 2013, X R 16/11

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Germany · · · 13-03-2013

Leitsatz 1. NV: Der Prozessbevollmächtigte darf die Berechnung einfacher und in dem jeweiligen Büro geläufiger Fristen einer eingewiesenen und regelmäßig überwachten Fachkraft übertragen. Unterläuft einer solchen Fachkraft ein Versehen bei der Notierung oder Überwachung von Fristen, braucht der Prozessbevollmächtigte dieses nicht als eigenes Verschulden zu vertreten . 2.

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