Bundesfinanzhof 10. Senat 5 March 2013, X B 179/11

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Germany · · · 05-03-2013

Leitsatz 1. NV: Bei einem Überhang an erstatteter Kirchensteuer ist der Sonderausgabenabzug des Jahres zu korrigieren, in dem die gezahlte aber später erstattete Kirchensteuer die Einkommensteuerschuld gemindert hat. Es kommt nicht darauf an, wann die Kirchensteuerzahlung für dieses Jahr erfolgt ist . 2. NV: Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird gemäß § 10 Abs.

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