Bundesfinanzhof 10. Senat 6 March 2013, X B 139/12
Also known as
Germany · · · 06-03-2013
Leitsatz 1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das Gericht vor der mündlichen Verhandlung zur Stellungnahme auffordert. 2. NV. Eine weitergehende Hinweispflicht des Gerichts besteht auch nicht, wenn ein Beteiligter ein BFH-Urteil, auf das das Gericht verwiesen hat, für nicht einschlägig hält und weitergehende Hinweise erbittet. 3.
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