Bundesfinanzhof 8. Senat 19 March 2013, VIII B 199/11

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Germany · · · 19-03-2013

Leitsatz NV: Die mangelnde Kenntnis von dem auf dem Umschlag handschriftlich eingetragenen Datum der Zustellung kann nach der Rechtsprechung unverschuldet sein. Davon ist jedenfalls bei einem nicht vertretenen und nicht fachkundigen Kläger auszugehen, wenn das zuzustellende Schriftstück den Aufdruck "Zugestellt durch Postzustellungsurkunde" nicht enthält. Verfahrensgang vorgehend FG München, 25.

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