Bundesfinanzhof 10. Senat 10 May 2013, X B 90/12
Also known as
Germany · · · 10-05-2013
Leitsatz NV: Hebt das FG durch gesonderten Beschluss einen nach § 74 FGO ergangenen Aussetzungsbeschluss auf und entscheidet es danach über die Klage, ist die auf die Verfahrensrüge gestützte Nichtzulassungsbeschwerde, wonach eine weitere Verfahrensaussetzung geboten gewesen wäre, regelmäßig unstatthaft, wenn der Aufhebungsbeschluss nicht mit der Beschwerde angefochten worden ist.
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