Bundesfinanzhof 8. Senat 17 April 2013, VIII B 161/11

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Germany · · · 17-04-2013

Leitsatz 1. NV: Der Hinweis auf die neue Rechtsprechung des BFH zum generellen Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung ist mangels Klärungsfähigkeit nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung der Sache zu belegen, wenn --die Anerkennung sämtlicher Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung unterstellt-- angesichts der zumutbaren Eigenbelastung des Klägers sich keine steuerliche

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