Bundesfinanzhof 8. Senat 23 May 2013, VIII B 153/12

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Germany · · · 23-05-2013

Leitsatz NV: Ein beruflich genutzter Garagenaufbau kann auch dann zur häuslichen Sphäre gehören und damit ein "häusliches" Arbeitszimmer sein, wenn er sich auf demselben Grundstück wie das selbstgenutzte Einfamilienhaus befindet und vom Privatbereich aus zugänglich ist. Verfahrensgang vorgehend FG Nürnberg, 22. Oktober 2012, Az: 6 K 471/11, Urteil Gründe 1 1. Die Beschwerde ist nicht begründet.

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