Bundesfinanzhof 10. Senat 12 June 2013, X B 191/12
Also known as
Germany · · · 12-06-2013
Leitsatz 1. NV: Das FG verletzt seine Hinweispflicht, wenn es einen konkreten Sachvortrag eines Beteiligten als unsubstantiiert ansieht, ohne diesem zuvor Gelegenheit zu geben, die aus Sicht des FG ungenügenden tatsächlichen Angaben zu ergänzen. 2. NV: Die Bildung einer Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung setzt u.a.
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