Bundesfinanzhof 10. Senat 20 March 2013, X R 15/11

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Germany · · · 20-03-2013

Leitsatz 1. NV: Wer aufgrund eines gegenseitigen Vertrags für einen anderen auf dessen Lebenszeit --wenn auch begrenzt auf eine Höchstdauer, die dessen mittlere statistische Lebenserwartung deutlich übersteigt-- hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen erbringt, ohne dabei weisungsgebunden zu sein, und als Gegenleistung ein Hausgrundstück übertragen erhält, erzielt Einkünfte aus

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