Bundesfinanzhof 9. Senat 18 July 2013, IX S 15/13

Also known as

Germany · · · 18-07-2013

Leitsatz 1. NV: Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn nach Ladung und durchgeführter Vernehmung nur des einen geladenen Zeugen die Sach- und Rechtslage erörtert wird, und der fachkundig vertretene Kläger keine weiteren Beweis- und/oder Aufklärungsanträge wiederholt, stellt oder sonst auf sie hinwirkt, sondern rügelos zur Sache verhandelt. 2.

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