Bundesfinanzhof 11. Senat 2 August 2013, XI B 97/12

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Germany · · · 02-08-2013

Leitsatz NV: Das Gericht hat zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung vor Erlass seines Urteils die von ihm durch einen Beweisbeschluss geschaffene Prozesslage mit der erforderlichen Klarheit wieder zu beseitigen, wenn es nicht mehr beabsichtigt, den Beweis zu erheben.

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