Bundesfinanzhof 6. Senat 30 July 2013, VI B 31/13

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Germany · · · 30-07-2013

Leitsatz 1. NV: Enthält das Urteil des FG keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist die Revision nicht zugelassen worden. 2. NV: Die Entscheidung über die Zulassung der Revision hat von Amts wegen zu erfolgen und kann damit nicht Gegenstand einer vertrauensschutzbegründenden Vereinbarung zwischen Kläger und Gericht sein. 3.

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