Bundesfinanzhof 10. Senat 22 August 2013, X B 89/12

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Germany · · · 22-08-2013

Leitsatz NV: Ein Prozessurteil liegt nicht allein deshalb vor, weil sich die Entscheidung ausschließlich mit Zulässigkeitsfragen befasst. Weist das FG die Klage als unbegründet ab, da es die Verwerfung des Einspruchs durch das FA als unzulässig für zutreffend erachtet, handelt es sich vielmehr um ein verfahrensrechtlich korrekt ergangenes Sachurteil. Verfahrensgang vorgehend FG Münster, 13.

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