Bundesfinanzhof 9. Senat 16 October 2013, IX B 73/13

Also known as

Germany · · · 16-10-2013

Leitsatz NV: Die Zulässigkeit des Einspruchs - einschließlich der Frage, ob überhaupt Einspruch eingelegt worden ist - unterliegt der vollen sachlichen Überprüfung durch das Finanzgericht. Die Klage ist deshalb nicht unzulässig, wenn das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung erlassen hat, obwohl möglicherweise kein Einspruch eingelegt worden ist. Verfahrensgang vorgehend FG Düsseldorf, 15.

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