Bundesfinanzhof 6. Senat 23 August 2013, VI B 12/13

Also known as

Germany · · · 23-08-2013

Leitsatz 1. NV: Unterhält der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand, der als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist, sind die hierfür angefallenen Kosten auch dann nicht als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG abziehbar, wenn der bisherige Familienhaushalt weitergeführt wird. 2.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.