Bundesfinanzhof 2. Senat 17 October 2013, II B 31/13

Also known as

Germany · · · 17-10-2013

Leitsatz 1. NV: Will das FG von der Vernehmung eines geladenen, aber am Erscheinen in der mündlichen Verhandlung aus terminlichen Gründen gehinderten Zeugen endgültig absehen, muss es dies für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck bringen, wenn es nicht zu Recht annehmen kann, es sei aus der Sicht der Beteiligten zweifelsfrei, dass sich die Beweisaufnahme erledigt habe. 2.

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