Bundesfinanzhof 4. Senat 19 November 2013, IV B 86/13

Also known as

Germany · · · 19-11-2013

Leitsatz NV: Die Frage, ob von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach bezogen auf den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ein einmal benanntes Wirtschaftsgut nicht durch ein anderes, nicht funktionsgleiches Wirtschaftsgut ersetzt werden darf, im Auslegungswege Ausnahmen bei Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte anzuerkennen sind, ist nicht klärungsbedürftig.

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