Bundesfinanzhof 6. Senat 5 November 2013, VI B 86/13

Also known as

Germany · · · 05-11-2013

Leitsatz NV: Ein ordnungsgemäß gestellter Beweisantrag darf nur unberücksichtigt bleiben, wenn das angebotene Beweismittel für die zu treffende Entscheidung untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des FG nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird. Verfahrensgang vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 23.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.