Bundesfinanzhof 10. Senat 20 November 2013, X B 164/13

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Germany · · · 20-11-2013

Leitsatz NV: Das FG verletzt seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, wenn es einerseits in einzelnen Streitpunkten die Feststellungen eines zum selben Sachverhalt ergangenen rechtskräftigen Strafurteils übernimmt, anderseits aber in einem anderen Streitpunkt den --auf einer umfangreichen Beweisaufnahme beruhenden-- Feststellungen im Strafurteil nicht folgt, sondern ohne

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