Bundesfinanzhof 6. Senat 6 February 2014, VI R 34/13

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Germany · · · 06-02-2014

Leitsatz 1.NV: Der Fahrer eines Müllfahrzeugs ist schwerpunktmäßig auf einem Fahrzeug und damit auswärts tätig. 2. NV: Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und dem Ort an dem er das Fahrzeug übernimmt, sind daher nicht in Höhe der Entfernungspauschale, sondern nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig. Verfahrensgang vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 17.

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