Bundesfinanzhof 5. Senat 27 February 2014, V B 12/14
Also known as
Germany · · · 27-02-2014
Leitsatz 1. NV: Das Urteil des FG wird nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn es ausschließlich dem Kläger zugeht, obwohl dieser einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. 2. NV: Der Zustellungsmangel gilt mit dem tatsächlichen Zugang des Urteils an den Bevollmächtigten als geheilt und das Urteil in diesem Zeitpunkt als zugestellt. 3.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit