Bundesfinanzhof 5. Senat 27 February 2014, V B 12/14

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Germany · · · 27-02-2014

Leitsatz 1. NV: Das Urteil des FG wird nicht ordnungsgemäß zugestellt, wenn es ausschließlich dem Kläger zugeht, obwohl dieser einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. 2. NV: Der Zustellungsmangel gilt mit dem tatsächlichen Zugang des Urteils an den Bevollmächtigten als geheilt und das Urteil in diesem Zeitpunkt als zugestellt. 3.

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