Bundesfinanzhof 1. Senat 12 March 2014, I B 56/13

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Germany · · · 12-03-2014

Leitsatz NV: Geht das FG davon aus, dass vertragliche Ansprüche nicht entstanden seien und deshalb eine Rückstellung in der Bilanz der Kapitalgesellschaft nicht habe gebildet werden dürfen, so ist die Revision nicht allein aufgrund des Vortrags zuzulassen, die Vorinstanz habe den Vorrang der Gewinnkorrektur mittels einer außerbilanziell anzusetzenden vGA gegenüber den Grundsätzen der

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