Bundesfinanzhof 9. Senat 11 February 2014, IX R 46/12
Also known as
Germany · · · 11-02-2014
Leitsatz 1. NV: Wer einem Anderen eine Option einräumt und dafür eine Prämie zur Entschädigung für die Bindung und die Risiken erhält, die er durch das Begeben des Optionsrechts eingeht, muss dieses Entgelt auch bei Abschluss eines sog. Kombinationsgeschäfts nach § 22 Nr. 3 EStG versteuern. 2. NV: Ein aus rechtlich selbständigen Grundgeschäften bestehendes sog.
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