Bundesfinanzhof 5. Senat 18 March 2014, V B 24/13
Also known as
Germany · · · 18-03-2014
Leitsatz 1. NV: Nach der bis einschließlich 2003 bestehenden Rechtslage berechtigten Rechnungen auch ohne Angaben zum Leistungszeitpunkt zum Vorsteuerabzug. 2. NV: Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit rechtfertigt keine Revisionszulassung, wenn das FG sein Urteil auch auf eine weitere rechtlich selbständige Begründung gestützt hat, hinsichtlich der kein Zulassungsgrund vorliegt. 3.
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