Bundesfinanzhof 3. Senat 5 May 2014, III B 156/13

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Germany · · · 05-05-2014

Leitsatz 1. NV: Es ist geklärt, dass ein Kind, das in einen Staat außerhalb der EU und des EWR entführt wurde, seinen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG i.V.m. § 8 AO aufgegeben hat, wenn sich bei einer die Gesamtumstände des Einzelfalls berücksichtigenden Prognose ergibt, dass das Kind nicht nach Deutschland zurückkehren wird.

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