Bundesfinanzhof 9. Senat 8 April 2014, IX R 4/13
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Germany · · · 08-04-2014
Leitsatz 1. NV: Haben einander nahe stehende Personen für die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils keinen oder lediglich einen symbolischen Kaufpreis vereinbart, kann eine Veräußerung (ohne Gegenleistung) nur angenommen werden, wenn feststeht, dass der übertragene Anteil sowohl in den Augen der Vertragsparteien als auch objektiv wertlos war. 2.
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